Förderung
Förderrichtlinien Münchner Förderprogrammm
Mit dem Förderprogramm Energieeinsparung (FES) unterstützt die Landeshauptstadt München seit 1989 die Bemühungen der Bürgerinnen und Bürger um Energiesparmaßnahmen und den Umstieg auf erneuerbare Energieträger.Anträge auf finanzielle Förderung können für folgende Maßnahmen gestellt werden:
Maßnahmen zur rationellen Wärmeerzeugung und -verteilung
>> Neuanschluss an die Fernwärme
>> Kraft-Wärme-Kopplung
>> Hydraulischer Abgleich von Heizungsanlagen
>> Austausch von elektrischen Speicherheizsystemen (Nachtspeicherheizungen)
Maßnahmen zur Nutzung der Solarenergie
>> Thermische Solaranlagen
Sonderförderung Biomasse
>>Holzpellet-Feuerung >>Holzpellet-Solarthermie Kombination
Förderrichtlienen KFW Förderprogramm
Investitionszuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebunden im Rahmen des"CO2 Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes.KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard
Die Zukunft in die eigene Hand nehmen
Nutzen Sie die Kraft erneuerbarer Energien und investieren Sie in Ihre Zukunft: Dieses Programm fördert z. B. Solaranlagen, Wärmepumpen und kombinierte Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung (KWK-Anlagen). Sie können nur gewinnen!
Sie profitieren von langfristigen, besonders zinsgünstigen Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren.
Ihre Vorteile:
>> zinsgünstige Kredite
>> langfristige Finanzierung
>> 3 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit
>> universal einsetzbar auch für große Unternehmen
Nutzen Sie die Förderung als Privatperson, als Freiberufler, als Landwirt oder als gemeinnützige Organisation. Ebenfalls gefördert werden privatwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher oder karitativer Beteiligung.
Den Antrag stellen Sie bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.
Nicht gefördert werden
Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Sektoren mit Sonderbedingungen des EU-Beihilferechts.
Nicht förderfähig ist der Erwerb von gebrauchten Anlagen sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben.